Der Vorstand der Mitgliederversammlung beruft mindestens einmal innerhalb eines Geschäftsjahres im ersten Quartal schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen die Mitgliederversammlung ein. Die Tagesordnung sowie das Protokoll der vorangegangenen Mitgliederversammlung ist der Einberufung beizufügen.
Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere:
a) Die Wahl und Entlastung des Vorstandes,
b) Die Wahl zweier Kassenprüfer,
c) Die Festlegung der Beiträge
Das Protokoll wird binnen zwei Monaten nach der Mitgliederversammlung erstellt und versendet.
Die Mitglieder haben vier Wochen Zeit, um Einwände gegen das Protokoll zu erheben. Erfolgt kein Einwand, so gilt das Protokoll als genehmigt.
Barsbüttel-Willinghusen, den 16.06.2022