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Mitgliedsantrag
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Schritt
1
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Persönliche Daten - Mitgliedsantrag
Durch Ausfüllen dieses Online-Formulars beantragst Du die Mitgliedschaft bei "Gemeinsam für Willinghusen e.V.". Die Mitgliedschaft wird Dir dann vom Vorstand bestätigt. Wir benötigen diese Daten, um Deinen Antrag zu bearbeiten. Wir werden gemäß unserer DSVGO-Richtlinien sorgsam mit Deinen Daten umgehen.
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Weitere im Haushalt lebende Familienmitglieder (im Falle einer Familienmitgliedschaft)?
Gibt es einen Bereich, in dem Du Dich gerne im Verein einbringen möchtest?
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Antrag auf Mitgliedschaft
Hiermit beantragst Du verbindlich die Mitgliedschaft im Verein "Gemeinsam für Willinghusen e.V.". Die Satzung sowie unsere DSVGO-Richtlinien findest Du im Menü in der Fußleiste zum Nachlesen.
Hiermit bestätige ich folgendes:
*
Ich erkenne die Satzung des Vereins an.
Meinen jährlichen Mitgliedsbetrag gemäß der Beitragsordnung bitte ich per Lastschrift gemäß nachfolgender Einzugsermächtigung einzuziehen. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke gemäß den DSVGO-Richtlinien des Vereins bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten. Meine Daten werden nach meinem Austritt aus dem Verein gelöscht.
Ich bin damit einverstanden, dass der Verein mit per Mail Vereinsinformationen zukommen lässt.
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Erteilung eines Mandats zum Einzug von SEPA-Basis-Lastschriften
Hiermit ermächtige ich den Verein "Gemeinsam für Willinghusen e.V." bis auf Widerruf den Mitgliedsbeitrag meines Kontos per Lastschrift einzuziehen. Zahlungsempfänger: Gmeinsam für Willinghusen e.V., Zum Tunnel 1, 22885 Barsbüttel Gläubiger ID-Nr. DE44ZZZ00001914151 Die Mandatsreferenz-Nr. wird dem Kontoinhaber mit einer separaten Ankündigung über den erstmaligen Einzug des Lastschriftbetrages mitgeteilt.
Kontoinhaber:
Anschrift Kontoinhaber (nur falls abweichend vom Mitgliedsantrag):
IBAN:
BIC:
Name der Bank:
Bestätigung
*
Ich habe folgende Information gelesen und bestätige diese.
Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht für das kontoführende Kreditinstitut keine Verpflichtung der Einlösung. Vom Kontoinhaber verursachte Rücklastschriftgebühren gehen zu dessen Lasten.
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